Verpflichtung zum dämmen der obersten Geschossdecke mit einer Wärmedämmung gemäß Energie-Einsparverordnung (EnEv)
Seit dem 31.12.06 fordert der Gesetzgeber gem. Energie-einsparung, dass ungedämmte, oberste Geschossdecken in nicht ausgebauten Dächern
nachträglich gedämmt werden müssen. Dazu verpflichtet die Energie-Einsparverordnung
(EnEV) die Besitzer älterer Häuser.


Lassen Sie sich einfach ein Angebot von uns unterbreiten. Klicken Sie links auf den
>Online Kalkulator<
>für Deckendämmung<
und erstellen Sie sich in 2 Schritten Ihr persönliches Angebot. Sie brauchen nur die Grundrissform zu wählen und die Gebäudeabmessung sowie Dämmstärke eingeben. Das Angebot bekommen Sie dann sofort per HTML-Mail oder PDF zum aufrufen.
>Online Kalkulator<
>für Deckendämmung<
und erstellen Sie sich in 2 Schritten Ihr persönliches Angebot. Sie brauchen nur die Grundrissform zu wählen und die Gebäudeabmessung sowie Dämmstärke eingeben. Das Angebot bekommen Sie dann sofort per HTML-Mail oder PDF zum aufrufen.
Nach Berechnungen der Gesellschaft für rationelle Energieverwendung (GRE) kann sich die jährliche
Heizenergie-Einsparung durch den Wärmeschutz der obersten Geschossdecke pro Quadrat-meter
gedämmte Fläche auf 276 kWh addieren.
Das entspricht etwa dem Heizwert von 27 Litern Heizöl oder 27 Kubikmetern Erdgas. Die Dämmung hat sich, insbesondere bei den derzeitigen Energiekosten, spätestens nach einer Heizperiode amortisiert.



